Wichtiger Hinweis: Wir sind kein Steuerbüro und dürfen keine steuerliche Beratung leisten. In diesem Artikel teilen wir unser Wissen aus vielen Jahren Arbeit im Selfpublishing. Da steuerliche Situationen sehr individuell sein können, empfehlen wir dir, bei Fragen oder Unsicherheiten immer eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater einzubeziehen.
1. Dein steuerlicher Status als Selfpublisher:in
In Deutschland gilt die schriftstellerische Tätigkeit als freiberuflich. Das betrifft auch dich als Selfpublisher:in. Gewinne dokumentierst du über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die Teil deiner Steuererklärung ist. Gewerbesteuer zahlst du im Regelfall nicht. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 12.348 Euro, wobei hier selbstverständlich sämtliche deiner Einkünfte betrachtet werden, nicht nur die deiner schriftstellerischen Tätigkeit. Deine freiberufliche Tätigkeit musst du beim Finanzamt melden. Dafür füllst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus.
2. Gewinnberechnung, Betriebsausgaben und das Absetzten von Verlusten
Für die Steuererklärung reichst du eine EÜR ein. Hier werden Angaben zu Einnahmen und Betriebsausgaben gemacht, aus denen sich schlussendlich dein Gewinn berechnet, der versteuert wird. Absetzbare Betriebskosten sind beispielsweise Ausgaben für Lektorat/Korrektorat, Covergestaltung, Werbemittel, Buchmessenbesuche oder auch die Miete für einen Arbeitsraum.
Natürlich kann es passieren, dass gerade zu Beginn einer Buchveröffentlichung mehr Kosten als Einnahmen generiert werden, und du entsprechend Verlust anstatt Gewinn machst. Wenn deine schriftstellerische Tätigkeit deine einzige Einnahmequelle ist, dann ist das zunächst einmal ärgerlich (Nicht verzagen, aller Anfang ist schwer!), spielt steuerlich aber kaum eine Rolle.
Anders ist es, wenn du einer weiteren Tätigkeit nachgehst, deren Einnahmen versteuert werden, beispielsweise in Form eines Angestelltenverhältnisses. Denn in Deutschland werden all deine Tätigkeiten steuerlich in ihrer Gesamtheit berücksichtigt. Verluste aus deiner schriftstellerischen Tätigkeit kannst du also mit deinen anderen Einkünften verrechnen. Das geht allerdings nur, wenn deine schriftstellerische Tätigkeit vom Finanzamt nicht als Liebhaberei eingestuft wird. Aber was ist Liebhaberei eigentlich, warum gibt es sie, und wann wird man so kategorisiert?
3. Selfpublishing als Liebhaberei
Die Einstufung als „Liebhaberei“ durch das Finanzamt findet statt, wenn über einen längeren Zeitraum kein Gewinnstreben bzw. Gewinnerzielungsabsichten erkennbar ist oder die erzielten Gewinne regelmäßig unter 410 Euro pro Jahr liegen. Dann dürfen Verluste aus deiner schriftstellerischen Tätigkeit nicht mehr von deinen restlichen Steuern abgezogen werden. Vereinfacht beschrieben, existiert Liebhaberei, weil das Finanzamt nicht möchte, dass du regelmäßig Bücher schreibst, die Verluste erzielen, welche du wiederum von deinen restlichen Steuern abziehst. Ein einmaliger Verlust ist dabei jedoch nicht gleich Liebhaberei. Das Finanzamt betrachtet meist einen Zeitraum von mehreren Jahren und prüft, ob langfristig eine Gewinnerzielung realistisch erscheint. Erst dann erfolgt gegebenenfalls die Einstufung zur Liebhaberei. Sollte es dann allerdings dazu kommen, dann musst du die abgesetzten Steuern rückwirkend bezahlen, wobei hier ein Zeitraum von fünf Jahren gilt.
4. Verkauf und Vertriebswege im Selfpublishing: Was es hier steuerlich zu beachten gibt
Je nach Vertriebsweg gibt es bezüglich Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung Dinge, die du als Selfpublisher:in beachten musst. Wir unterscheiden hierbei den Vertrieb über inländische Print-On-Demand-Plattformen, wie tredition oder epubli, den Verkauf über einen eigenen Onlineshop sowie den Verkauf, den du privat organisierst. Speziell schauen wir uns weiterhin auch das von Amazon betriebene Kindle Direct Publishing (KDP) an. Hier gibt es einige gesonderte Dinge zu beachten, denn Amazon bzw. KDP ist eine Plattform mit Sitz außerhalb von Deutschland.
Selpublisher-Plattformen
Bei der Nutzung von Plattformen wie epubli oder tredition musst du kein Gewerbe anmelden, denn die Abrechnung und der Verkauf wird direkt über diese Plattformen (mit inländischem Sitz) abgewickelt und du selbst bist als Selfpublisher:in freiberuflich tätig. Von diesen Plattformen erhältst du bei Verkauf deiner Bücher die sogenannten Tantiemen in Form einer Gutschrift. Für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer ist hier wichtig, ob du als Kleinunternehmer:in gemeldet bist, oder ob du regelbesteuerst. Diese Information musst du auch den Selfpublisher-Plattformen mitteilen, welche dies bei der Ausstellung der Gutschriften berücksichtigen. Im Detail wird Kleinunternehmertum vs. Regelbesteuerung im Folgenden noch behandelt.
Verkauf über einen eigenen Online-Shop
Beim Verkauf über eine eigene Website gehst du einer Gewerbetätigkeit nach. Entsprechend musst du ein Gewerbe anmelden, ggf. Gewerbesteuer zahlen, wobei du bis 24.500 Euro steuerfrei bist, und Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer sein (IHK; bei sehr niedrigen Gewinnen fällt häufig kein IHK-Beitrag an). Alle Einnahmen über diesen Shop sind dann Gewerbeinnahmen. Wenn dein Buch auch außerhalb deiner Website verkauft wird, musst du zwischen freiberuflicher Tätigkeit (Tantiemen) und Gewerbetätigkeit aufteilen und auch die Kosten entsprechend zuordnen (Coverdesign, Lektorat/Korrektorat, Miete usw. würden dem Schreiben zugeordnet werden, Druckkosten für Bücher im Shop oder Versandmaterial zählen zu deinem Gewerbe).
Privater Verkauf
Wenn du privat den Verkauf in einzelnen Buchhandlungen, im Kontakt mit Kund:innen oder auf Messen organisierst, dann musst du kein Gewerbe anmelden. Genaue Regelungen und Abrechnungen hängen von den jeweiligen individuellen Vereinbarungen ab. Buchhandlungen bestellen Bücher allerdings über Großhändler bzw. sogenannte Barsortimente. Wenn du eine Distributor-Plattform wie epubli oder tredition nutzt, dann sorgen diese automatisch dafür, dass dein Buch in das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) aufgenommen wird, eine ISBN bekommt und auch in diesen Barsortimenten verfügbar ist. In diesem Fall würde deine Bezahlung wieder über die Gutschriften der Selfpublisher-Plattformen abgewickelt werden.
Amazon / Kindle Direct Publishing
Amazon hat seinen Sitz nicht in Deutschland. Entsprechend wird Umsatzsteuer hier anders gehandhabt. Kund:innen zahlen beim Kauf des Buches Umsatzsteuer entsprechend ihres Landes. Das passiert automatisch. Steuerlich erbringst du eine Leistung an Amazon als Unternehmen im EU-Ausland. Deshalb gilt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren: Amazon führt die Umsatzsteuer selbst ab und du erhältst deine Tantiemen netto. Damit du beim Verkauf in die USA keine 30 % Quellensteuer zahlst, musst du beim Verkauf über KDP außerdem das separate W-8BEN-Formular ausfüllen, mit dem du Amazon gegenüber deine steuerliche Ansässigkeit in Deutschland bestätigst. Was furchtbar kompliziert klingt, ist in Wirklichkeit kein Hexenwerk. So geht’s Schritt für Schritt:
1. Auf der ersten Seite des Formulars beantwortest du drei Fragen:
- Wie lautet Ihre Steuerklassifizierung? Einzelperson
- Wegen der US-Steuern: Sind Sie eine US-amerikanische Person? Nein
- Fungieren Sie als Vermittler oder sonstige Person, die eine Zahlung im Namen einer anderen Person oder als Durchflussgesellschaft erhält? Nein
2. Anschließend gibst du deine Adressdaten ein.
3. Dann klickst du auf „Ich habe eine Nicht-US-TIN“ und trägst deine persönliche Steuer-ID vom Finanzamt ein (nicht die Umsatzsteuer-ID).
4. Steuerlicher Wohnsitz: Bestätige Deutschland als dein steuerrechtliches Wohnsitzland und klicke auf „Bestätigen“.
5. Elektronische Signatur: Die Zustimmung ist bereits aktiviert. Tippe einfach deinen Namen ins Unterschriftsfeld ein und klicke auf „Speichern und Vorschau anzeigen“.
6. Formular prüfen und übermitteln: Amazon zeigt dir das ausgefüllte W-8BEN-Formular. Prüfe, ob alle Angaben korrekt sind, und klicke anschließend auf „Formular übermitteln“.
So stellst du sicher, dass deine Steuerdaten korrekt bei Amazon hinterlegt sind und keine unnötigen Abzüge entstehen.
6. Kleinunternehmer-Regelung vs. Regelbesteuerung
Wenn du Kleinunternehmer:in bist, wird die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt. Das hat vor allem bürokratische Vorteile, denn deine Abrechnung ist einfacher und du musst keine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Kleinunternehmertum ist möglich bei einem Umsatz (nicht Gewinn!) von weniger als 100.000 Euro (Stand: 2026). Wenn du regelbesteuerst, dann hast du zwar mehr Aufwand, kannst dir aber auch die „Vorsteuer“ zurückholen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du bezahlst, wenn du Leistungen für dein Buch nutzt. Du kannst dir also zum Beispiel die Umsatzsteuer, die du für ein Lektorat bezahlt hast, wieder zurückholen. Wenn du Plattformen wie tredition oder epubli nutzt, teilst du diesen mit, ob du Kleinunternehmer:in bist oder nicht. Entsprechend berücksichtigen sie dies auf den ausgestellten Gutschriften. Die an dich im Falle von Regelbesteuerung zusätzlich ausgezahlte Umsatzsteuer können sich diese Plattformen als Vorsteuer wieder zurückholen.
Wenn du regelbesteuerst und ausschließlich über Amazon KDP verkaufst, musst du im Übrigen trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Diese beträgt dann aber 0 Euro, weil Amazon die Umsatzsteuer selbst abführt. Außerdem musst du dann quartalsweise eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.
7. Das Wichtigste auf einen Blick
1. Schriftstellerische Tätigkeit gilt als freiberuflich. Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, außer du vertreibst deine Bücher über eigene Vertriebswege.
2. Deinen Gewinn dokumentierst du über eine Einkommens-Überschuss-Rechnung: Gewinn = Einnahmen – Betriebsausgaben
3. Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
4. Anfangsverluste sind normal und können mit anderen Einkünften verrechnet werden, sofern keine Liebhaberei vorliegt.
5. Liebhaberei: Einstufung durch das Finanzamt, wenn kein langfristiges Gewinnstreben erkennbar ist; Verluste sind dann steuerlich nicht abziehbar und müssen ggf. zurückgezahlt werden.
6. Bei Verkauf über Selfpublisher-Plattformen, den Buchhandel oder Amazon KDP ist keine Gewerbeanmeldung nötig; du erhältst Tantiemen. Umsatzsteuer kann von den Plattformen mitberücksichtigt werden.
7. Steuerliche Besonderheit bei Amazon KDP: Für US-Verkäufe solltest du W-8BEN ausfüllen, um 30 % Quellensteuer zu vermieden.
8. Kleinunternehmerregelung: Möglich bei Umsatz bis 100.000 Euro. Umsatzsteuer wird nicht berücksichtigt, einfachere Abrechnung und keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Zusammenfassende Meldung erforderlich.
9. Regelbesteuerung: Vorsteuerabzug ist möglich; Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung (im Fall von Verkauf über KDP) ist erforderlich.
Hiermit hast du einen ersten Überblick über wichtige steuerliche Aspekte, die du als Selfpublisher:in beachten solltest. Bei konkreten Fragen solltest du dich an eine Steuerfachperson wenden, eine Rechtsberatung können wir dir leider nicht anbieten. Bei allen anderen Fragen auf dem Weg zu deinem Buch im Selfpublishing stehen wir dir gerne zur Seite: Vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch oder schreibe uns eine Nachricht!

